Hamburg ist die deutsche Bewerberstadt für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024. Grundlage allen sportlichen Betriebes – und damit auch des während der Spiele im Fokus stehenden Sp itzensports – ist eine lebendige breiten- sportliche Basis. Im Rahmen des lauf enden Bewerbungsprozesses muss also der gemeinnützige Sport strukturell gestärkt werden, um den gesamten Sportstandort Hamburg nach vorne zu bringen. Die Beteiligung des gemeinnützigen Sports an den Einnahmen aus der Sportwettenabgabe, die ausschließlich durch den Sport generiert werden, ist angesichts der herausragenden Bedeutung des Sports für die Gesellschaft und der Ansprüche, die sich aus der Dekadenstrategie an die Zukunft des Sports in Hamburg ergeben, ein hervorragendes Mittel, die Förderstruktur en an die gestiegenen Herausforderungen anzupassen. Durch die Ratifizierung des Staatsvertrag s zum Glücksspielwesen in Deutschland werden zukünftig Angebote privater Sportwe ttenanbieter in der Bundesrepublik mög- lich. Auf diese Wettangebote wird eine Abgabe in Hohe von 5 Prozent des Spielein- satzes erhoben, die den Bundesländern zusteht. In diesem Zusammenhang hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz bereit s am 14. Juni 2012 dafür ausgesprochen, auch in Zukunft einen angemessenen Teil der staatlichen Einnahmen aus Glücksspie- len für Zwecke der Förderung insbesondere des Breitensports und der Integrität des Sports zu verwenden. In Hamburg wurde de r Glücksspielstaatsvertrag am 14.06.2012 durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft ratifiziert, ohne dass jedoch eine Beteiligung des gemeinnützigen Sports vorgesehen wurde. 1 Derzeit werden durch die Abgabe noch keine Einnahmen erzielt, da die Vergabe der Konzessionen aufgrund eines Rechtsstreits bislang nicht abschließend geklärt werden konnte. Der Senat sollte diese Verzögerung nutzen und bereits jetzt die zukünftige Verteilung der Einnahmen aus der Sportwettenabgabe pl anen, anstatt erst aktiv zu werden, wenn die Mittel fließen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben sich die Fraktionen von FDP, GRÜNEN, CDU und LINKEN dafür ausgesprochen, frühzeitig über die Beteiligung des gemeinnützigen Sports an den Einnahmen aus der Sportwet- tenabgabe zu beraten und zu entscheiden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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