Mit der Drs. 21/7739 beantwortete der Senat bereits einige Fragen zur För- derung von Familien mit Kindern in Hamburg. Zur konkreten Förderung von kinderreichen Familien (drei oder mehr Kinder) verwies der Senat jedoch nur auf allgemeine Projekte, die generell für Familien zugänglich sind. Für kinderreiche Familien sind die Angebote in mehreren öffentlich geförder- ten Einrichtungen nicht optimal. So haben viele Bäderland-Einrichtungen eine Begrenzung auf drei Kinder. Ein weiteres Beispiel ist die HVV-Karte, für die genauso eine Begrenzung gilt.
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